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Stromsteuer 2026: Warum viele Handwerksbetriebe leer ausgehen

Die Stromsteuersenkung gilt seit Jahresbeginn nur für das produzierende Gewerbe und die Landwirtschaft. Bäcker, Tischler und Bauunternehmer profitieren, viele Dienstleistungshandwerke nicht, obwohl der Koalitionsvertrag die Entlastung für alle versprochen hatte. ZDH-Präsident Jörg Dittrich nannte die Entscheidung einen „massiven Vertrauensbruch“ und fordert nun Reformen bei den Sozialversicherungen.

Von Carla Steinhauser, Redaktion Handwerksnation: Betriebe, Aufträge, Ausbildung, Nachfolge, Regeln, Köpfe des Handwerks

Stromsteuer 2026: Warum viele Handwerksbetriebe leer ausgehen
Symbolbild: Handwerksnation (KI-generiert)

Seit dem 1. Januar 2026 ist die Stromsteuer für Teile der Wirtschaft auf den europäischen Mindestsatz gesenkt. Entlastet werden das produzierende Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft, also etwa Tischlereien, Bäckereien, Metallbauer und Bauunternehmen. Dienstleistungshandwerke wie Friseure, Gebäudereiniger, Kfz-Werkstätten oder Kosmetikbetriebe zahlen den vollen Satz weiter. Das hatte die Bundesregierung im September 2025 im Kabinett beschlossen, obwohl der Koalitionsvertrag eine Senkung für alle Unternehmen vorsah.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat das damals scharf kritisiert. ZDH-Präsident Jörg Dittrich sprach von einem „massiven Vertrauensbruch“, weil die Zusage mehrfach schriftlich fixiert war und viele Betriebe sie in ihre Planung übernommen hatten. „Verlässlichkeit ist kein Nice-to-have, sondern Voraussetzung für Stabilität und Vertrauen in Politik“, so Dittrich.

Im März 2026 hat er die Forderungen ausgeweitet. Im Interview mit der Rheinischen Post nennt er die Lohnzusatzkosten als besondere Last des lohnintensiven Handwerks und verlangt Reformen bei den Sozialversicherungen. Als Beispiel für Bürokratie führt er den neunseitigen Antrag für eine einfache Hörhilfe bei der gesetzlichen Krankenversicherung an, „ein bürokratisches Monstrum“. Und er warnt: Steigende Energiepreise träfen „die gesamte deutsche Wirtschaft ins Mark“.

Was das für Betriebe heißt

Ob ein Betrieb entlastet wird, hängt an der Einordnung in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, die das Hauptzollamt zugrunde legt. Mischbetriebe, etwa Kfz-Werkstätten mit Karosseriebau oder Bäckereien mit Café, sollten prüfen lassen, welcher Schwerpunkt gilt; der Antrag auf Steuerentlastung läuft über das Hauptzollamt. Wer nicht unter die Senkung fällt, sollte die Stromkosten im Angebot ausweisen und bei der eigenen Innung melden, wie hoch die Lücke ist: Die Verbände sammeln diese Fälle für die nächste Verhandlungsrunde.

Quellen

Laut Handwerksnation

„Die Stromsteuersenkung gilt seit Jahresbeginn nur für das produzierende Gewerbe und die Landwirtschaft. Bäcker, Tischler und Bauunternehmer profitieren, viele Dienstleistungshandwerke nicht, obwohl der Koalitionsvertrag die Entlastung für alle versprochen hatte. ZDH-Präsident Jörg Dittrich nannte die Entscheidung einen „massiven Vertrauensbruch“ und fordert nun Reformen bei den Sozialversicherungen.“

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