Regeln & VergabeMeldung
Vergabebeschleunigungsgesetz: Direktaufträge bis 50.000 Euro seit Juli möglich
Öffentliche Auftraggeber dürfen seit dem 1. Juli 2026 Aufträge bis 50.000 Euro direkt vergeben, ohne förmliches Verfahren. Das Vergabebeschleunigungsgesetz hat der Bundestag am 23. April beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai zu. Für Handwerksbetriebe bedeutet das kürzere Wege zu Kommunen und Landesbehörden, aber auch mehr Bedeutung für den persönlichen Kontakt.
Von Carla Steinhauser, Redaktion Handwerksnation: Betriebe, Aufträge, Ausbildung, Nachfolge, Regeln, Köpfe des Handwerks

Seit dem 1. Juli 2026 gilt das Vergabebeschleunigungsgesetz. Der Bundestag hatte es am 23. April beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai zu. Die für Handwerksbetriebe wichtigste Änderung ist die Wertgrenze für Direktaufträge: Öffentliche Auftraggeber dürfen Leistungen bis 50.000 Euro ohne förmliches Vergabeverfahren beauftragen. Bisher lagen die Grenzen je nach Bund und Land deutlich niedriger.
An die neue Schwelle ist auch die Pflicht zur Abfrage des Wettbewerbsregisters gekoppelt: Erst oberhalb von 50.000 Euro müssen Vergabestellen prüfen, ob ein Bieter dort wegen Wirtschaftsdelikten eingetragen ist. Die Meldepflichten für die Vergabestatistik wurden an dieselbe Grenze angepasst. Neben höheren Wertgrenzen nennt der Gesetzgeber den Bürokratieabbau und die gezielte Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen als Ziele, wie Vergabe24 und der Verband Beratender Ingenieure berichten.
Für Kommunen heißt das: Dachreparatur an der Grundschule, Heizungstausch im Feuerwehrhaus oder Malerarbeiten im Rathaus können jetzt oft direkt an einen Betrieb vergeben werden. Die Vergabestelle muss dabei weiter wirtschaftlich handeln und Aufträge nicht künstlich stückeln, um unter der Grenze zu bleiben.
Was das für Betriebe heißt
Bei Direktaufträgen zählt, wen die Verwaltung kennt. Handwerksbetriebe, die bisher wegen des Aufwands keine öffentlichen Aufträge angenommen haben, sollten sich jetzt bei Bauamt und Gebäudemanagement ihrer Gemeinde vorstellen und Referenzen hinterlegen. Eine Präqualifikation über die Handwerkskammer spart bei größeren Aufträgen den Nachweis-Papierkram. Und wer auf Landesebene arbeitet, sollte prüfen, ob das jeweilige Landesvergabegesetz die Bundesgrenze übernommen hat; einige Länder haben eigene Werte.
Quellen
- Vergabe24: Vergabebeschleunigungsgesetz: Bundestag beschließt Reform (24. April 2026)vergabe24.de/service/news/vergabebeschleunigungsgesetz-bundeTier 3
- Verband Beratender Ingenieure: Bundestag beschließt Vergabebeschleunigungsgesetz (24. April 2026)vbi.de/aktuelles/news/bundestag-beschliesst-vergabebeschleunTier 2
Laut Handwerksnation
„Öffentliche Auftraggeber dürfen seit dem 1. Juli 2026 Aufträge bis 50.000 Euro direkt vergeben, ohne förmliches Verfahren. Das Vergabebeschleunigungsgesetz hat der Bundestag am 23. April beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai zu. Für Handwerksbetriebe bedeutet das kürzere Wege zu Kommunen und Landesbehörden, aber auch mehr Bedeutung für den persönlichen Kontakt.“
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